Umweltschutz gehört zu den wesentlichen Unternehmenszielen der Tognum-Gruppe. Unser Umwelt-Managementsystem stellt sicher, dass alle umweltrechtlichen Anforderungen und Gesetze eingehalten und unsere Umweltziele erreicht werden. Die Tognum-Umweltpolitik ist im Folgenden knapp zusammengefasst. Sie orientiert sich an fünf Leitsätzen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern.
„…Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes im Tognum-Konzern über die Einhaltung der gesetzlichen Umweltbestimmungen hinaus…“
„…Wir streben für unsere Produkte und deren Herstellung qualitativ hochwertige und umweltverträgliche Lösungen an und wirken nachhaltig bei Service und Aftersales…“
„… Wir bewerten regelmäßig die Umweltauswirkungen unserer Produktionsprozesse und leiten daraus Handlungsziele für die Zukunft ab…“
„…Wir sind bestrebt, an allen Standorten beim Umweltschutz vorbildlich zu handeln und durch fortschrittliches Umwelt-Management den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern…“
„…Wir pflegen in umweltrelevanten Fragen einen offenen Dialog mit Mitarbeitern, Behörden, Verbänden und der interessierten Öffentlichkeit…“
| - | Im Umgang mit Geschäftspartnern, Wettbewerbern, Regierungen und Behörden gibt Tognum klare Regeln und Verhaltensweisen vor wie beispielsweise beim Auftreten in der Öffentlichkeit oder bei der Einhaltung internationaler Handelsgesetze. |
| - | Tognum wahrt die international anerkannten Menschenrechte, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der eigenen Mitarbeiter sowie den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Chancengleichheit bei der Beschäftigung. |
| - | Tognum setzt interne Kontrollsysteme zum Schutz des Unternehmens und zur Gewährleistung der Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen ein. |
| - | Tognum strebt eine ständige Qualitätsverbesserung der Produkte und Leistungen an und steht für nachhaltigen Umweltschutz. |
| - | Tognum wendet sich gegen Diskriminierung, ausbeuterische Arbeitsbedingungen sowie gegen Korruption. |
| - | Bei der Klärung von Fragen und dem Aufzeigen möglicher Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensrichtlinie sind die Führungskräfte sowie die unter Kapitel XII genannten Stellen Ansprechpartner. |